EAS (Experimental Aviation of Switzerland)
Das Thema Eigenbau ist vom BAZL (Bundesamt für Zivilluftfahrt) an den Verein EAS (Experimental Aviation of Switzerland) delegiert und vertraglich festgelegt. Die Zusammenarbeit funktioniert hervorragend. Wer ein Flugzeug selber bauen will, muss Mitglied beim EAS werden und sein Projekt dort anmelden. Ist das vorgesehene Projekt vom EAS akzeptiert, wird dem Erbauer zur fachlichen Begleitung ein Bauberater zugeteilt. Dieser steht dem Erbauer für sämtliche Fragen zur Verfügung und unterstützt diesen im Bauprozess.
Ist das Projekt fertig erstellt, gibt es eine EAS interne Schlussprüfung, wenn die EAS Experten zum Schluss kommen, dass das Projekt flugtauglich und sicher ist, wird es zur Schlussabnahme durch das BAZL angemeldet, geht also für kurze Zeit in die Verantwortung unserer Aufsichtsbehörde über.
Bestätigt das BAZL die Flugtauglichkeit ebenfalls, wird eine temporäre Flugbewilligung (Permit to Fly, PtF) erteilt und das Projekt geht wieder in den Verantwortungsbereich des EAS zurück. Der EAS stellt dann dem Erbauer einen Testflugberater zu Verfügung und der Erbauer, oder ein von ihm delegierter Testpilot, absolviert die notwendigen Testflüge. Sind diese erfolgreich abgeschlossen und durch EAS bestätigt, stellt das BAZL das definitive Permit to fly (PtF) aus und das Fluggerät steht ab diesem Zeitpunkt unter der Aufsicht vom BAZL und ist in diesem Sinne ein ganz normales Flugzeug oder Helikopter und wird von der Behörde alle 2 Jahre geprüft.
Was kann ich bauen?
Das Spektrum reicht von der Eigenkonstruktion nach Plänen oder Linzenzbau vorgefertigter Kitflugzeuge. Builder Assist Programme im Ausland werden von der EAS nicht unterstützt. Grundsätzlich gilt die 51% Regel, das bedeutet, 51% des Projekt-Bauanteils müssen vom Erbauer erbracht werden.
Für Helikopter darf die Abflugmasse höchstens 750 kg betragen. Es sind, einschliesslich der Besatzung, höchstens zwei Insassen zulässig. Die Bauvorschriften entsprechen den „Certification Specifications and Acceptable Means of Compliance for Small Rotorcraft, CS-27“ und/oder „Certification Specifications and Acceptable Means of Compliance for Very Light Rotorcraft CS-VLR“ für Helikopter (Search for latest Ammendment)
Die Abflugmasse bei Motorflugzeugen darf höchstens 1750 kg betragen. Es sind, einschliesslich der Besatzung, höchstens vier Insassen zulässig. Weitere ausführliche Informationen finden Sie in der aktuellen BAZL Richtline über Eigenbauluftfahrzeuge
Die Bauvorschriften für Flugzeuge entsprechen den „Certification Specifications and Acceptable Means of Compliance for Normal, Utility, Aerobatic, and Commuter Category Aeroplanes CS-23“ (Search for latest Ammendment)
Viele träumen davon, einen Helikopter, Gyrokopter oder ein Flugzeug zu bauen. Ein in der Schweiz unbekanntes Modell (Einteilung von EAS als ein Typ 1 Projekt) auszuwählen, bedeutet aber viel Arbeit bezüglich Nachweisen. Nicht, dass ich einen Kollegen oder Kollegin davon abhalten möchte; im Gegenteil, wir sollen und dürfen Neues ausprobieren! Um die individuellen Möglichkeiten abzuschätzen, empfehle ich aber jedem Interessenten, sich frühzeitig mit den Zulassungsbedingungen auseinanderzusetzen. Siehe oben „Certification Specifications and Acceptable Means of Compliance for Very Light Rotorcraft“ und „Certification Specifications and Acceptable Means of Compliance for Normal, Utility, Aerobatic, and Commuter Category Aeroplanes CS-23“ für Flugzeuge.
Jede einzelne Vorschrift in diesen Dokumenten müssen nämlich in einer sogenannten Compliance-Liste aufgeführt sein; dabei muss erklärt werden, wie diese Vorschriften beim aktuellen Projekt erfüllt und eingehalten sind.
Die dazugehörenden Berechnungen, Tests oder in Ausnahmefällen Erfahrungswerte, sind dann vom EAS- Engineering und dem BAZL zu bewilligen, resp. zu akzeptieren.
Danach ist es wesentlich einfacher zu entscheiden, ob man sich das Wunschprojekt betreffend Knowhow, Zeit- und Finanzbudget zumuten will und kann.
Falls nicht, haben wir in der EAS doch schon einige Modelle, welche als Typ 2 eingestuft wurden und die man mit Freude nachbauen und fliegen kann.
Um Projektabbrüche möglichst zu vermeiden, sehe ich drei wichtige Regeln, die unbedingt einzuhalten sind:
- Fundierte Abklärung und Entscheidung, ob man ein Typ 1 oder Typ 2 Projekt bauen möchte.
- Das Baulokal sollte sich in Rufdistanz der Küche befinden, sonst läuft man Gefahr, dass man am Schluss wohl ein Flugzeug oder ein Helikopter hat, dafür aber die Beziehung zur PartnerIn und/oder Familie verloren hat.
- Beim Bauen unbedingt sicherstellen, dass man am Sonntagabend beim Verlassen der Werkstatt weiss, was am nächsten Freitagabend als Nächstes zu tun ist. Weiss man dies nämlich nicht, kann man sich während der Woche nicht mental darauf vorbereiten und es besteht die Gefahr, dass man am Freitagabend gar nicht erst in die Werkstatt geht.
Konsequenz: Projektverspätung, nach einigen Jahren Stillstand ist das Projekt veraltet und technologiemässig nicht mehr auf dem neusten Stand und macht keine Freude mehr.
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